ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Homey Hospitality GmbH, Hohengebrachinger Str. 29, 93080 Pentling
Stand: 01.10.2026
Stand: 01.10.2026
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von MicroApartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Homey Hospitality GmbH. Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotelaufnahme-, Gastaufnahme-, Hotel-, Apartmentvertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen MicroApartments sowie deren Nutzung zu anderen, als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner
- Vertragspartner sind die Homey Hospitality GmbH und der Kunde. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Homey Hospitality GmbH zustande.
- Angebote der Homey Hospitality GmbH in Bezug auf verfügbare MicroApartments sind freibleibend und unverbindlich. Der Homey Hospitality GmbH steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
- Der Beherbergungsvertrag kommt durch das Ausstellen einer Reservierungsbestätigung in Textform durch die Homey Hospitality GmbH zustande.
- Vertragspartner sind die Homey Hospitality GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Homey Hospitality GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Homey Hospitality GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Sicherheitsleistung, Aufrechnung
- Die Homey Hospitality GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten MicroApartments nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der MicroApartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Homey Hospitality GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Homey Hospitality GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Die Homey Hospitality GmbH kann die Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten MicroApartments, der Leistung der Homey Hospitality GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die MicroApartments und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung aller gebuchten Leistungen grundsätzlich im Voraus, jedoch spätestens am Tag der Anreise, und kann ausschließlich per Überweisung erfolgen. Eine andere Zahlungsart und eine andere Fälligkeit muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Geht eine fällige Zahlung trotz Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht ein, ist die Homey Hospitality GmbH berechtigt, den Zutritt zum MicroApartment zu verwehren bzw. die weitere Nutzung des MicroApartments bis zum vollständigen Zahlungseingang zu untersagen.
- Die Homey Hospitality GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Homey Hospitality GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.5. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Die Homey Hospitality GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.5. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist die Homey Hospitality GmbH berechtigt, für jede schriftliche Mahnung 20,00 Euro pauschalierte Mahnkosten zu berechnen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei Homey Hospitality GmbH an.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Homey Hospitality GmbH
- Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht auch bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages aufgrund der Ausnahmeregelung in § 312 b Abs. 2 Ziffer 6 BGB nicht.
- Eine Aufhebung des Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Homey Hospitality GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sofern zwischen der Homey Hospitality GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin den Vertrag stornieren ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Homey Hospitality GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Homey Hospitality GmbH in Textform ausübt.
- Bei späterer Stornierung und für den Fall, vom Kunden nicht in Anspruch genommenen MicroApartments, hat die Homey Hospitality GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser MicroApartments sowie die eingesparten Aufwendungen auf die vertraglich vereinbarte Vergütung anzurechnen.Werden die MicroApartments nicht anderweitig vermietet, so kann die Homey Hospitality GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der Homey Hospitality GmbH pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Ziffer IV.2. und IV.3. gilt nicht für Gruppenreservierungen und Reservierungen von gewerblichen Reiseveranstaltern. In diesem Falle richtet sich die Höhe der Rücktrittspauschale nach individueller Vereinbarung unmittelbar bei der Buchung. Als Gruppenreservierung wird eine Reservierung für 9 Kunden und mehr angesehen. Gewerbliche Veranstalter sind Unternehmer, zu deren gewerblicher Tätigkeit die Veranstaltung und Organisation von Reisen gehört.
- Die jeweilig gültigen Stornierungsbedingungen sind auf der Reservierungsbestätigung ausgewiesen.
V. Rücktritt der Homey Hospitality GmbH
- Soweit vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Homey Hospitality GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden zu den vertraglich gebuchten MicroApartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gem. Ziffer III.5. und/oder Ziffer III.6. verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Homey Hospitality GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Homey Hospitality GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist die Homey Hospitality GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere, von der Homey Hospitality GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- MicroApartments oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden;
- die Homey Hospitality GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Homey Hospitality GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. dem Organisationsbereich der Homey Hospitality GmbH zuzuordnen ist;
- der Zweck bzw. der Annahme des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I. Nr. 2 vorliegt;
- trotz Abmahnung eine Ruhestörung durch den Kunden erfolgt;
- der Kunde ohne Zustimmung der Homey Hospitality GmbH das MicroApartment einem Dritten zur Nutzung überlässt;
- der Kunde sich trotz Abmahnung gegenüber Angestellten bzw. Mitarbeitern der Homey Hospitality GmbH und/oder Gästen unakzeptabel, insbesondere beleidigend verhält.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Homey Hospitality GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI. MicroApartmentbereitstellung /-übergabe und Rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten MicroApartments, es sei denn, die Homey Hospitality GmbH hat die Bereitstellung bestimmter MicroApartments schriftlich bestätigt.
- Gebuchte MicroApartments stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und müssen vom Kunden bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch genommen werden. Eine spätere Ankunftszeit muss vereinbart werden. Wurde eine spätere Ankunftszeit als 18 Uhr nicht vereinbart und hat der Gast die Homey Hospitality GmbH auch nicht bis 18 Uhr des Anreisetages von einer etwaigen Verspätung in Kenntnis gesetzt, hat die Homey Hospitality GmbH das Recht, das gebuchte MicroApartment nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Homey Hospitality GmbH steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Eine Verpflichtung der Homey Hospitality GmbH zur anderweitigen Vergabe besteht jedoch nicht.
- Am vereinbarten Abreisetag ist das Studio der Homey Hospitality GmbH spätestens 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Homey Hospitality GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des MicroApartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung einen Aufpreis von einer jeweils aktuellen Tagesrate verlangen. Vertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Homey Hospitality GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Die von der Homey Hospitality GmbH zur Verfügung gestellten Schlüssel, Schlüsselkarten bzw. Transponder sind am Abreisetag persönlich abzugeben oder an dem von der Homey Hospitality GmbH durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesenen Ablageort zu hinterlassen.
- Bei Verlust eines Schlüssels, Schlüsselkarte bzw. Transponder sowie bei Nichtabgabe der genannten Gegenstände, entsteht eine Gebühr von 50,00 Euro pro Gegenstand. Die Homey Hospitality GmbH ist weiter berechtigt, weiteren Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 100,00 Euro übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig werden sollte.
VII. Haftung, Verjährung
- Die Homey Hospitality GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Homey Hospitality GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat; sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Homey Hospitality GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Homey Hospitality GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Homey Hospitality GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Homey Hospitality GmbH auftreten, wird die Homey Hospitality GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
- Für eingebrachte Sachen haftet die Homey Hospitality GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Homey Hospitality GmbH empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Homey Hospitylity GmbH Anzeige macht (§703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die MicroApartments oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder ein Parkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Homey Hospitality GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadenersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Ziffer VII.1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
- Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens zwei Jahre von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Homey Hospitality GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
VIII. Raucher- & Haustierklausel
- In sämtlichen MicroApartments ist das Rauchen – auch aus dem geöffneten Fenstern hinaus- sowie die Mitnahme und Unterbringung von Haustieren verboten.
- Verstößt ein Kunde gegen das Rauchverbot bzw. gegen das Mitnahme- und Unterbringungsverbot von Haustieren, ist er verpflichtet, die Kosten für sämtliche Reinigungsmaßnahmen (u.a. Reinigung sämtlicher Gegenstände und Textilien durch eine Fremdfirma) zu zahlen und für entstandene Schäden Schadenersatz zu leisten.
- Der Homey Hospitality GmbH entstandene Mietausfall ist ebenfalls vom Kunden zu tragen. Dieser Anspruch der Homey Hospitality GmbH kann mit bis zu 1000,- Euro pauschaliert werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale.
IX. Hausordnung
- Die Höchstdauer der Belegung beträgt vier (4) Monate. Eine Verlängerung ist bei Verfügbarkeit erst nach einer Unterbrechung möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
- Das MicroApartment ist ausschließlich zur Nutzung durch eine Person bestimmt. Zutrittsberechtigt ist ausschließlich der bei der Buchung namentlich angegebene Gast. Der Zutritt durch nicht angemeldete Besucher, Begleitpersonen oder sonstige Dritte ist nicht gestattet. Während des gesamten Buchungszeitraums darf das MicroApartment ausschließlich von dem in der Buchung angegebenen Gast betreten und genutzt werden.
- Die Homey Hospitality GmbH ist berechtigt, die MicroApartments auch ohne vorherige Zustimmung des Gastes zu betreten, soweit dies zur Durchführung von Reinigungs-, Kontroll-, Instandhaltungs- oder routinemäßigen Wartungsarbeiten sowie zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Belegung und des vertragsgemäßen Zustands erforderlich ist. Soweit möglich, erfolgt der Zutritt nach vorheriger Ankündigung. In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug, technischen Störungen oder zur Abwendung von Schäden, ist ein Zutritt jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zulässig.
- Die Gäste haben die Räume sauber zu halten, für ausreichende Lüftung zu sorgen und alles zu unterlassen, was zu einer Beschädigung oder übermäßigen Abnutzung der Räume und Versorgungsleitungen, des Gebäudes selbst führen könnte. Sie haben die Fußböden sachgemäß zu behandeln und trocken zu halten. Jeder Schaden, der nicht durch normale Abnutzung entstanden ist, ist der Homey Hospitality GmbH alsbald mitzuteilen.
- Das Kochen und die Zubereitung von Speisen in den MicroApartments ist im üblichen und angemessenen Umfang gestattet. Dabei ist darauf zu achten, dass andere Bewohner und Gäste insbesondere durch übermäßige Geruchs-, Rauch-, Dampf- oder Lärmentwicklung sowie durch sonstige Beeinträchtigungen nicht unzumutbar belästigt werden. Während des Kochens und der Zubereitung von Speisen ist die vorhandene Abzugshaube zu nutzen.
- Die zum Objekt gehörenden Außenbereiche, insbesondere Parkplätze, Zufahrten, Wege und Grünflächen, sind nicht zur privaten Nutzung oder zum Aufenthalt durch Bewohner oder Gäste bestimmt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet ist. Eine Nutzung dieser Flächen zu privaten Freizeit- oder Aufenthaltszwecken, insbesondere zum Grillen, Sonnen, Feiern, Aufstellen von Mobiliar oder zu vergleichbaren Zwecken, ist untersagt. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Parkplätze zum Abstellen von Fahrzeugen sowie der Wege und sonstigen Flächen zum Betreten und Verlassen des Gebäudes bleibt hiervon unberührt.
- Den Treppenaufgang, Flur, Fahrrad- und Müllraum sowie Waschraum darf jeder Gast insoweit benutzen, als dies der Zweckbestimmung und der Gemeinschaftsordnung entspricht und hierdurch der Mitgebrauch der übrigen Gäste nach der Verkehrssitte nicht ungebührlich beeinträchtigt wird.
- Hausrat und sonstige Gegenstände dürfen nicht im Treppenaufgang und Flur und in den Gemeinschaftsräumen sowie in Außenbereichen des Objekts, abgestellt werden.
- Das Parken auf dem Grundstück ist ausschließlich auf den hierfür ausdrücklich vorgesehenen und gekennzeichneten Stellflächen gestattet. Die Nutzung der Stellplätze ist ausschließlich für Personenkraftwagen (Pkw) zulässig. Das Abstellen anderer Fahrzeuge, Anhänger oder sonstiger Gegenstände ist nicht gestattet.
- Das Reinigen von Gegenständen zum Fenster hinaus, im Flur oder im Außenbereich des Objekts ist nicht zulässig. Ruhestörende Arbeiten dürfen nur montags bis freitags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, samstags zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr ausgeführt werden. Ruhestörende Arbeiten sind alle im Haus, in Fahrrad- und Müllraum, in den Außenbereichen und in Gemeinschaftsräumen anfallenden lärmenden Arbeiten.
- Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte: Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht belästigt werden.In der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden, es sei denn, dass die Störung auch unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor nächtlichem Lärm objektiv als zumutbar anzuerkennen ist.
- Küchenabfälle, Kehricht und sonstiger Unrat gehören in die hierfür bestimmten Müllbehälter. Sie dürfen nicht daneben abgestellt und nicht in das WC oder Spülbecken entsorgt werden. Sperrige Gegenstände sind vor dem Einwerfen in die Müllbehälter zu zerkleinern.
- Benzin und andere feuergefährliche und explosive Stoffe dürfen im gesamten Anwesen nur mit ausdrücklicher feuerpolizeilicher Genehmigung gelagert werden.
- Der Fernseh- und Radioempfang ist über Satellit für alle MicroApartments gewährleistet. Die Anbringung von Einzel-, Dach- oder Fensterantennen bzw. von privaten Satellitenschüsseln ist untersagt.
- Das Abstellen von Schuhen oder anderen Gegenständen in den Fluren ist nicht gestattet.
- Das Abstellen, Lagern oder Aufbewahren von Fahrrädern, E-Bikes, E-Scootern oder vergleichbaren Fortbewegungsmitteln innerhalb der Micro Apartments ist nicht gestattet.
- Das Abstellen oder Anbringen von Gegenständen auf außenliegenden Fensterbänken ist untersagt. Ebenso ist es nicht gestattet, Gegenstände, Textilien, Wäsche oder sonstige Sachen aus den Fenstern zu hängen oder dort zu befestigen. Das Bekleben, Beschriften, Bemalen oder sonstige Verändern der Fensterflächen, insbesondere durch Folien, Aufkleber, Sichtschutz oder Werbematerialien, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht zulässig.
- Das WLAN darf ausschließlich mit üblichen Endgeräten wie Laptop, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Der Anschluss oder Betrieb eigener Netzwerkhardware, insbesondere Router, Repeater oder Access Points, ist untersagt. Verstöße können zur sofortigen Sperrung des WLAN-Zugangs und bei erheblichen oder wiederholten Verstößen zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags führen.
- Bau- und feuerpolizeiliche Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten. Bei Abwesenheit des Gastes sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster sorgfältig zu schließen.
X. Schlussbestimmungen
- Die Homey Hospitality GmbH erklärt, dass sie als Unternehmer nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen und eine Schlichtung nicht generell anbietet.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per E-Mail.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Homey Hospitality GmbH, Hohengebrachinger Str. 29, 93080 Pentling.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist – wenn der Vertragspartner der Homey Hospitality GmbH Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz der Homey Hospitality GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Homey Hospitality GmbH.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.